Umwandlung in den Grenzkataster
Im Vermessungsgesetz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlegung und Fortführung des sogenannten "Grenzkatasters" festgelegt. Der Grenzkataster dient zum rechtsverbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen.
Grundstücke, die bereits im Grenzkataster enthalten sind, sind in der Katastralmappe durch drei kurze Unterstreichungsstriche unter der Grundstücksnummer erkennbar. Sie sind auch in der Grundstücksdatenbank speziell gekennzeichnet.
Grundstücke des Grundsteuerkatasters können auf Antrag in den Grenzkataster umgewandelt werden. Dazu werden die Grenzen eines Grundstückes während einer Grenzverhandlung unter der Leitung des Zivilgeometers gemeinsam mit allen betroffenen Eigentümern festgelegt und darüber ein Protokoll verfasst. Das Grundstück wird zur Gänze vermessen, das exakte Flächenausmaß ermittelt und eine Vermessungsurkunde gemeinsam mit einem Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster beim zuständigen Vermessungsamt eingereicht.
Durch die Umwandlung in den Grenzkataster sind die Grundstücksgrenzen auf wenige cm genau und rechtsverbindlich festgelegt.