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Mappenberichtigung

Die erstmalige Vermessung der Grundstücksgrenzen zum Aufbau des Grundsteuerkatasters er­folgte zwischen 1817 und 1865 für das gesamte Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Grenzen wurden in Plänen ( = Katastralmappe) zeichnerisch dar­ge­stellt.

Ausschnitt aus einem MappenberichtigungsplanDie Grenzen in der Natur können von den in der Kata­stralmappe dargestellten Grenzen abweichen. Die Ur­sa­che liegt meist in den damals vorhandenen techni­schen Mitteln zur Vermessung und Darstellung. Abwei­chun­gen sind aber auch wegen der "Veränderung" von Grenzen durch Bewirtschaftung während der letzten knapp 200 Ja­hre möglich.

Zur Bereinigung werden die Grenzen vor Ort in einer Grenzverhandlung unter der Leitung eines Zivil­geo­me­ters einvernehmlich von den Eigentümern der be­trof­fe­nen Grund­stücke festgelegt und dauerhaft gekenn­zeich­net. Die Grenzen werden vermessen, darüber eine Mappen­berichtigungsurkunde erstellt und vom Vermes­sungs­amt in die Katastralmappe eingearbeitet.

Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige Stand der Grundstücksgrenzen in Schwarz und der Neustand ( = Naturstand) in Blau dargestellt.

 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde