Mappenberichtigung
Die erstmalige Vermessung der Grundstücksgrenzen zum Aufbau des Grundsteuerkatasters erfolgte zwischen 1817 und 1865 für das gesamte Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Grenzen wurden in Plänen ( = Katastralmappe) zeichnerisch dargestellt.
Die Grenzen in der Natur können von den in der Katastralmappe dargestellten Grenzen abweichen. Die Ursache liegt meist in den damals vorhandenen technischen Mitteln zur Vermessung und Darstellung. Abweichungen sind aber auch wegen der "Veränderung" von Grenzen durch Bewirtschaftung während der letzten knapp 200 Jahre möglich.
Zur Bereinigung werden die Grenzen vor Ort in einer Grenzverhandlung unter der Leitung eines Zivilgeometers einvernehmlich von den Eigentümern der betroffenen Grundstücke festgelegt und dauerhaft gekennzeichnet. Die Grenzen werden vermessen, darüber eine Mappenberichtigungsurkunde erstellt und vom Vermessungsamt in die Katastralmappe eingearbeitet.
Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige Stand der Grundstücksgrenzen in Schwarz und der Neustand ( = Naturstand) in Blau dargestellt.