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Grundstücksteilung

Sollen Teilflächen von einem Grundstück abgetrennt ("Abschreibung") und mit einem anderen Grund­stück vereinigt oder neue Grundstücke geschaffen ("Zuschreibung") werden, so ist eine Grundstücksteilung notwendig. 

Bei Grundstücksteilungen sind eventuelle gesetzliche Einschränkungen aus dem Baurecht, dem Forstrecht und anderen gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Ausschnitt aus einem TeilungsplanÜber die Grundstücksteilung wird vom Zivilgeometer eine Teilungsurkunde errichtet. Eine großmaßstäbige de­tail­reiche Plandarstellung enthält wichtige vermes­sungs­tech­nische Angaben, während der Teilungs­aus­weis für die ein­zelnen Trennstücke deren Flächen­aus­maß aus­weist und wie die Ab- bzw. Zuschreibung erfolgen soll. Die Ur­kunde wird beim Vermessungsamt eingereicht, dort ge­prüft und per Bescheid genehmigt ("Plan­be­schei­ni­gung").

Damit die in der Teilungsurkunde dargestellten Grenz­än­derungen rechtswirksam werden, muss die Grund­stücks­tei­lung noch im Grundbuch eingetragen werden ("Ver­bü­che­rung"). Diese Aufgabe erledigt zumeist ein Notar, der auch die notwendigen Verträge errichtet und die er­for­derlichen Genehmigungen von Behörden ein­holt. In be­stimm­ten Sonderfällen kann auf Antrag das Ver­mes­sungs­­amt selbst die Verbücherung ver­an­lassen.

In der Teilungsurkunde wird der bisherige Stand der Grund­stücksgrenzen in Schwarz und der Neustand in Rot dargestellt.

 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde