Grundstücksteilung
Sollen Teilflächen von einem Grundstück abgetrennt ("Abschreibung") und mit einem anderen Grundstück vereinigt oder neue Grundstücke geschaffen ("Zuschreibung") werden, so ist eine Grundstücksteilung notwendig.
Bei Grundstücksteilungen sind eventuelle gesetzliche Einschränkungen aus dem Baurecht, dem Forstrecht und anderen gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.Über die Grundstücksteilung wird vom Zivilgeometer eine Teilungsurkunde errichtet. Eine großmaßstäbige detailreiche Plandarstellung enthält wichtige vermessungstechnische Angaben, während der Teilungsausweis für die einzelnen Trennstücke deren Flächenausmaß ausweist und wie die Ab- bzw. Zuschreibung erfolgen soll. Die Urkunde wird beim Vermessungsamt eingereicht, dort geprüft und per Bescheid genehmigt ("Planbescheinigung").
Damit die in der Teilungsurkunde dargestellten Grenzänderungen rechtswirksam werden, muss die Grundstücksteilung noch im Grundbuch eingetragen werden ("Verbücherung"). Diese Aufgabe erledigt zumeist ein Notar, der auch die notwendigen Verträge errichtet und die erforderlichen Genehmigungen von Behörden einholt. In bestimmten Sonderfällen kann auf Antrag das Vermessungsamt selbst die Verbücherung veranlassen.
In der Teilungsurkunde wird der bisherige Stand der Grundstücksgrenzen in Schwarz und der Neustand in Rot dargestellt.