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Grenzfeststellung

Wenn Grundstücksgrenzen in der Natur unklar oder strittig sind, oder wenn die Grenzen ver­lo­ren­ge­gan­gen sind, müssen sie durch eine Grenzfeststellung oder Grenzermittlung fest­ge­legt und ge­kenn­zeich­net werden.

Unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer und unter Berücksichtigung  von Be­helfs­un­ter­la­gen (z. B. Katastralmappe, alte Urkunden, ...) wird im Rahmen einer Grenz­ver­hand­lung un­ter der Lei­tung des Zivilgeometers versucht, den Grenzverlauf zu ermitteln und gemeinsam mit den be­trof­fe­nen Eigentümern festzulegen und zu kennzeichnen.

Sollte eine gemeinsame einvernehmliche Festlegung wegen unterschiedlicher Ansichten der Eigen­tü­mer scheitern, so steht es jedem Eigentümer frei, den Gerichtsweg zur Klärung der Gren­zen zu beschreiten.

 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde