Grenzfeststellung
Wenn Grundstücksgrenzen in der Natur unklar oder strittig sind, oder wenn die Grenzen verlorengegangen sind, müssen sie durch eine Grenzfeststellung oder Grenzermittlung festgelegt und gekennzeichnet werden.
Unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer und unter Berücksichtigung von Behelfsunterlagen (z. B. Katastralmappe, alte Urkunden, ...) wird im Rahmen einer Grenzverhandlung unter der Leitung des Zivilgeometers versucht, den Grenzverlauf zu ermitteln und gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern festzulegen und zu kennzeichnen.
Sollte eine gemeinsame einvernehmliche Festlegung wegen unterschiedlicher Ansichten der Eigentümer scheitern, so steht es jedem Eigentümer frei, den Gerichtsweg zur Klärung der Grenzen zu beschreiten.