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Vermessung von Grundstücksgrenzen

Kennzeichnung und Vermarkung von Grundstücksgrenzen, Grenzstein
Die Festlegung und Veränderung von Grundstücksgrenzen ist Aufgabe der Ka­­tastervermessung. Die Errichtung von dazu erforderlichen Urkunden ist aus­schließ­lich staatlich beeideten und befugten Ingenieurkonsulenten für Ver­mes­sungs­we­sen sowie einigen Behörden vorbehalten. Die we­sent­lich­sten recht­li­chen Grund­la­gen sind im Vermessungsgesetz (VermG), im Lie­gen­schafts­tei­lungs­ge­setz (LiegTeilG) und im Allgemeinen Grundbuchsgesetz (GBG) ge­re­gelt.
Logo des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV), Vermessungsbehörde
Die wichtigsten technischen Unterlagen über Grund­stücke sind die Digitale Katastralmappe (DKM) sowie die Grundstücks­da­ten­bank (GDB). Beide Datenbestände werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführt und vom örtlich zu­stän­di­gen Ver­mes­sungs­amt aktualisiert.
Logo des Bundesministeriums für Justiz, Grundbuch, Bezirksgericht
Informationen über Eigentum an Grundstücken und eventuell damit ver­bun­denen Rechten oder Pflichten sind im Grundbuch zu finden. Das Grund­buch wird vom Bundesministerium für Justiz geführt und beim zu­ständigen Grundbuchsgericht ( = Bezirksgericht) verwaltet und aktuali­siert.

Sowohl die Digitale Katastralmappe als auch die Grundstücksdatenbank und das Grund­buch sind über Internet zugänglich.

 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde