Vermessung von Grundstücksgrenzen
Die Festlegung und Veränderung von Grundstücksgrenzen ist Aufgabe der Katastervermessung. Die Errichtung von dazu erforderlichen Urkunden ist ausschließlich staatlich beeideten und befugten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen sowie einigen Behörden vorbehalten. Die wesentlichsten rechtlichen Grundlagen sind im Vermessungsgesetz (VermG), im Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG) und im Allgemeinen Grundbuchsgesetz (GBG) geregelt.
Die wichtigsten technischen Unterlagen über Grundstücke sind die Digitale Katastralmappe (DKM) sowie die Grundstücksdatenbank (GDB). Beide Datenbestände werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführt und vom örtlich zuständigen Vermessungsamt aktualisiert.
Informationen über Eigentum an Grundstücken und eventuell damit verbundenen Rechten oder Pflichten sind im Grundbuch zu finden. Das Grundbuch wird vom Bundesministerium für Justiz geführt und beim zuständigen Grundbuchsgericht ( = Bezirksgericht) verwaltet und aktualisiert.
Sowohl die Digitale Katastralmappe als auch die Grundstücksdatenbank und das Grundbuch sind über Internet zugänglich.