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Photogrammetrisches Gutachten

In einem Gerichtsverfahren war die beherrschende Streitfrage, wie breit denn ein Feldweg zu bestimmten Zeit­punkten gewesen sei. Die Kläger behaupteten, der Feldweg sei über die Jah­re hinweg breiter geworden, während die beklagten Parteien der Überzeugung waren, die Brei­te des Weges hätte sich keinesfalls verändert.

Das Bezirksgericht erteilte zur objektiven Klärung dieser Frage den Auftrag zur Erstellung eines photogrammetrischen Gutachtens, in dem in erster Linie die Breite des Weges fest­gestellt werden sollte. Dazu wurden Luftbilder aus den Jahren 1963 und 1973 bereitgestellt.
Photogrammetrisches Gutachten, Luftbildausschnitte
            Luftbild aus dem Jahre 1963                             Luftbild aus dem Jahre 1973

In diesen beiden Luftbildern wurde daher an den 3 ausgewählten Messstellen A, B und C pho­to­­gram­me­tri­sch die Breite des Weges vermessen.
Photogrammetrisches Gutachten, Messung der Breite eines Weges
       Detailausschnitte aus dem Luftbild 1963        Detailausschnitte aus dem Luftbild 1973


                                          Wegbreite 1963            Wegbreite 1973

                Position C                 1,55 m                         1,70 m
                Position B                 1,45 m                         1,70 m
                Position A                 1,60 m                         1,90 m

Das Ergebnis der photogrammetrischen Vermessung zeigt also zweifelsfrei eine spürbare Ver­brei­te­rung des Weges zwi­schen 1963 und 1973.



 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde