Photogrammetrisches Gutachten
In einem Gerichtsverfahren war die beherrschende Streitfrage, wie breit denn ein Feldweg zu bestimmten Zeitpunkten gewesen sei. Die Kläger behaupteten, der Feldweg sei über die Jahre hinweg breiter geworden, während die beklagten Parteien der Überzeugung waren, die Breite des Weges hätte sich keinesfalls verändert.
Das Bezirksgericht erteilte zur objektiven Klärung dieser Frage den Auftrag zur Erstellung eines photogrammetrischen Gutachtens, in dem in erster Linie die Breite des Weges festgestellt werden sollte. Dazu wurden Luftbilder aus den Jahren 1963 und 1973 bereitgestellt.
Luftbild aus dem Jahre 1963 Luftbild aus dem Jahre 1973
In diesen beiden Luftbildern wurde daher an den 3 ausgewählten Messstellen A, B und C photogrammetrisch die Breite des Weges vermessen.
Detailausschnitte aus dem Luftbild 1963 Detailausschnitte aus dem Luftbild 1973
Wegbreite 1963 Wegbreite 1973
Position C 1,55 m 1,70 m
Position B 1,45 m 1,70 m
Position A 1,60 m 1,90 m
Das Ergebnis der photogrammetrischen Vermessung zeigt also zweifelsfrei eine spürbare Verbreiterung des Weges zwischen 1963 und 1973.