Bauplatz
Für die Errichtung eines Einfamilienhauses war es zunächst notwendig, eine eigene Parzelle zu schaffen. Unter Berücksichtigung eines Bebauungskonzeptes des Ortsplaners wurde daher vom Stammgrundstück ein den Vorgaben entsprechender Bauplatz in der Größe von 1068 m2 abgetrennt und dafür vom Vermessungsamt die Grundstücksnummer 582/7 vergeben.
Über die Grundstücksteilung wurde eine Vermessungsurkunde errichtet. Eine planliche Darstellung zeigt die Lage und weitere Details über die betroffenen Grundstücke, und in einem Teilungsausweis sind die notwendigen Angaben über die Ab- und Zuschreibungen der Grundstücksteile zusammengefasst.
Nach Einreichung der Vermessungsurkunde beim zuständigen Vermessungsamt wurde der Plan von der Vermessungsbehörde geprüft und per Bescheid genehmigt.
In weiterer Folge benötigte der Planer des Einfamilienhauses für den Einreichplan genaue Angaben über den Höhenverlauf des Geländes im Bereich des Bauplatzes und der beabsichtigten Zufahrtsstraße.
Das Ergebnis der Vermessung wurde in Form von Höhenkoten für die gemessenen Geländepunkte und daraus interpolierten Höhenlinien in einem Plan dargestellt und dem Planer digital per E-mail übermittelt.