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Bauplatz

Ausschnitt aus einem Teilungsplan, Darstellung eines BauplatzesFür die Errichtung eines Einfamilienhauses war es zunächst notwendig, eine eigene Par­zelle zu schaffen. Unter Berücksichtigung eines Be­bau­ungs­kon­zep­tes des Ortsplaners wurde daher vom Stammgrundstück ein den Vorgaben ent­spre­chen­der Bauplatz in der Grö­ße von 1068 m2 abgetrennt und dafür vom Ver­mes­sungs­amt die Grundstücksnummer 582/7 vergeben.

Über die Grundstücksteilung wurde eine Ver­mes­sungs­urkunde errichtet. Eine planliche Dar­stel­lung zeigt die Lage und weitere De­tails über die betroffenen Grundstücke, und in einem Tei­lungs­aus­weis sind die notwendigen An­ga­ben über die Ab- und Zuschreibungen der Grund­stücks­tei­le zusammengefasst.

Nach Einreichung der Vermessungsurkunde beim zuständigen Vermessungsamt wurde der Plan von der Vermessungsbehörde geprüft und per Bescheid genehmigt.

Ausschnitt aus einem Höhenlinienplan, Höhenverlauf eines Bauplatzgrundstückes
In weiterer Folge benötigte der Planer des Ein­familienhauses für den Einreichplan ge­naue Angaben über den Höhenverlauf des Ge­län­des im Bereich des Bauplatzes und der be­ab­sich­ti­gten Zufahrtsstraße.

Das Ergebnis der Vermessung wurde in Form von Höhenkoten für die gemessenen Ge­län­de­punk­te und daraus interpolierten Höhen­li­nien in einem Plan dargestellt und dem Pla­ner digital per E-mail übermittelt.


 

 

Vermessungskanzlei Dr. Hochstöger    Schulgasse 3    4372 St. Georgen am Walde